Arbeitsvertrag mit Studierenden

Ziel der Zusammenarbeit von Unternehmen und MINT-Studierenden ist es, potenzielle Mitarbeiter schon während der Ausbildungsphase anzusprechen und für eine Anstellung zu gewinnen.

Über diesen Weg können Sie eine Beziehung zu qualifizierten MINT-Studierenden knüpfen und so einen Pool von geeigneten MINT-Nachwuchskräften für Ihr Unternehmen aufbauen. Außerdem können Sie bereits während der Einsatzzeit  von der produktiven Tätigkeit der Studierenden profitieren.

Das vorliegende Instrument soll Sie bei der Auswahl und dem Einsatz der für Ihr Unternehmen passenden Maßnahme unterstützen.

Es kommen inbesondere Praktika von und Werkverträge mit Studierenden in Frage:

  • Praktika für Studierende: Die meisten Studienordnungen für die unterschiedlichen MINT-Studiengänge sehen sogenannte Pflichtpraktika vor, die bis zum Ende des Studiums in Unternehmen zu absolvieren sind. Studierende, die ein solches Pflichtpraktikum ableisten, können Sie in Ihrem Unternehmen während der Dauer des Praktikums in Vollzeit sowohl für die Mitarbeit an Projekten als auch bei der Unterstützung der täglichen Aufgaben einsetzen.
  • Werkverträge mit Studierenden: Werkstudierende sind in Teilzeit in Ihrem Unternehmen über einen längeren Zeitraum beschäftigt. Sie können so an umfangreichen MINT-Projekten mitarbeiten, Sie bei der täglichen Routinearbeit unterstützen oder auch einen eigenen Arbeitsbereich übernehmen.

    Das Instrument finden Sie hier als PDF.

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